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Seniorenbeirat

Aufgaben und Mitwirkung

  1. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im laufenden Kalenderjahr vollenden werden
  2. Er berät die Organe der Stadt und kann in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, Stellungnahmen und Vorschläge in Ausschüssen, in Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung abgeben.
  3. Dem/Der Vorsitzenden des Seniorenbeirats oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied wird bei der Beratung von Angelegenheiten in den Beschlussgremien der Stadt Rederecht eingeräumt.
  4. Der Magistrat unterrichtet rechtzeitig den Seniorenbeirat über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
  5. Der Seniorenbeirat wirkt insbesondere mit bei: der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für die älteren Menschen in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur,
    Einrichtung und Ausbau sozialer Beratungs- und Hilfsdienste in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen,
    der gesundheitlichen Versorgung und der Gestaltung der stationären und ambulanten Pflege,
    Verkehrs-, Bau- und Wohnungsfragen (senioren-gerechtem Wohnraum).

Tätigkeitsberichte des Seniorenbeirats der Stadt Laubach