Die Stadt Laubach hat in jedem Stadtteil ein eigenes Dorfgemeinschaftshaus.
Diese Gebäude können von den Laubacher Bürgern und Vereinen für Veranstaltungen und Feierlichkeiten angemietet werden. Einzelheiten zu dem jeweiligen Bürgerhaus erfahren Sie durch die Auswahl des entsprechenden Gebäudes aus der oberen Auswahlliste. Die Nutzungsbedingungen und entsprechenden Regelungen sind in der Benutzungs- und Gebührenordnung geregelt.
Für die Anmietung benötigen wir Ihre Buchungsanfrage. Die Formulare finden Sie direkt bei der Beschreibung des jeweiligen Bürgerhauses oder direkt hier:
Nach einer Prüfung dieser Anfrage erhalten Sie dann eine Buchungsbestätigung (oder eine Absage, wenn die Halle nicht zur Verfügung steht). Beachten Sie, dass die Anfrage lediglich den Charakter einer Reservierung hat und erst durch Zahlung des auf der Buchungsbestätigung angegebenen Betrages verbindlich wird.
Aufgrund des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen innerhalb von Öffentlichen Einrichtungen nicht mehr gestattet. Wir bitten daher um Verständnis, dass das Rauchen, auch bei geschlossenen privaten Veranstaltungen, in unseren Dorfgemeinschaftshäusern nicht mehr zulässig ist.
Haben Sie Beschwerden über unsere Dorfgemeinschaftshäuser ? Dann klicken Sie bitte hier.