
Seit Anfang Mai besteht ein gemeinsamer Wertstoffhof für die Städte Laubach und Grünberg. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den häufig gestellten Fragen:
Übrigens: aktuelle Bilder zum Wertstoffhof finden Sie hier.
Sie können beim Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen folgende Wertstoffe kostenlos abgeben:
Die Menge des Bauschuttes und des Holzes darf das Volumen, das dem Kofferraum eines Personenkraftwagens entspricht, nicht überschreiten. Die Menge des Altmetalls ist unbegrenzt.
Nicht entgegengenommen werden u.a. Elektro(klein-)geräte, Neonröhren, Flachglas, Teppich(reste) und Grünschnitt. Entsorgungsmöglichkeiten hierfür finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Gießen. Elektrokleingeräte können auch im Rathaus abgegeben werden.
Sie finden den Wertstoffhof neben dem Bauhof der Stadt Laubach, Lange Hohl 10-12.
Bildquelle: © OpenStreetMap und Mitwirkende; Lizenz CC-BY-SA
Der Wertstoffhof ist jeweils Samstag von 09:00 bis 14:00 geöffnet. Bitte beachten Sie, dass eine Anlieferung außerhalb dieser Zeiten durch den danebenliegenden Bauhof nicht möglich ist.
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Wenn Sie weitere Fragen zum Wertstoffhof haben, schreiben Sie uns eine kurze eMail an |
Erläuterungen:
Holz der Klassen AI bis einschließlich AIII gem. Altholzverordnung:
a) Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde,
b) Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
c) Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich, Dachsparren, Fenster, Außentüren sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, PCB-Altholz.
Gemische aus Beton (ohne Bewehrung), Ziegeln, Fliesen, Steine und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die gefährliche Stoffe enthalten.
Zum Bauschutt gehören auch Blumentöpfe aus Ton, Waschbecken aus Porzellan, Kacheln, Kieselsteine u.ä.
Entsorgungsmöglichkeiten hierfür finden Sie im Abfall-ABC des Landkreises Gießen.
Altmetall außer elektrischen/elektronischen Geräten und Altmetall mit gefährlichen Stoffen. Die Menge des Altmetalls ist unbegrenzt.